
Direktansprache von IT Fach- und Führungskräften
Die Direktansprache erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern bezüglich Kandidatenprofil und Zielsetzung für die Besetzung der Position.
1. Anforderungsprofil
Definition und Abstimmung des Anforderungsprofils auch gemäß Stellenbeschreibung. Eventuelle Zielfirmenlisten werden gemeinsam von Auftraggeber und Personalberater erstellt. So ist der Schutz von Kunden und Partnern gewährleistet sowie die Ansprache von definitiv nicht geeigneten Personen ausgeschlossen.
2. Ansprache
Identifizierung von potentiellen Kandidaten mit Diskretion, Zurückhaltung, Freundlichkeit und Professionalität. Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch.
Das erste persönliche Gespräch ist vergleichbar mit einem klassischen Bewerbergespräch, wobei der Personalberater ausdrücklich als Interessenvertreter beider Seiten auftritt. Das nimmt dem Kandidaten entsprechende "Bewerberängste" und läßt ihn offene Fragen klären.
3. Bericht
Vertraulicher Bericht über den persönlichen Eindruck, die Qualifikationen, den Veränderungsgrund und die Gehaltsvorstellungen des Kandidaten.
4. Gespräch / Präsentation
Wenn der Auftraggeber aufgrund des vertraulichen Berichts Interesse hat, den Kandidaten näher kennenzulernen, findet das erste Gespräch bzw. eine Präsentation statt. Besteht bei Auftraggeber- und Kandidatenseite weiterhin Interesse, finden Folgegespräche statt - idealerweise bis zur Vereinbarung einer unbefristeten Anstellung.
Die Direktansprache erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern bezüglich Kandidatenprofil und Zielsetzung für die Besetzung der Position.
1. Anforderungsprofil
Definition und Abstimmung des Anforderungsprofils auch gemäß Stellenbeschreibung. Eventuelle Zielfirmenlisten werden gemeinsam von Auftraggeber und Personalberater erstellt. So ist der Schutz von Kunden und Partnern gewährleistet sowie die Ansprache von definitiv nicht geeigneten Personen ausgeschlossen.
2. Ansprache
Identifizierung von potentiellen Kandidaten mit Diskretion, Zurückhaltung, Freundlichkeit und Professionalität. Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch.
Das erste persönliche Gespräch ist vergleichbar mit einem klassischen Bewerbergespräch, wobei der Personalberater ausdrücklich als Interessenvertreter beider Seiten auftritt. Das nimmt dem Kandidaten entsprechende "Bewerberängste" und läßt ihn offene Fragen klären.
3. Bericht
Vertraulicher Bericht über den persönlichen Eindruck, die Qualifikationen, den Veränderungsgrund und die Gehaltsvorstellungen des Kandidaten.
4. Gespräch / Präsentation
Wenn der Auftraggeber aufgrund des vertraulichen Berichts Interesse hat, den Kandidaten näher kennenzulernen, findet das erste Gespräch bzw. eine Präsentation statt. Besteht bei Auftraggeber- und Kandidatenseite weiterhin Interesse, finden Folgegespräche statt - idealerweise bis zur Vereinbarung einer unbefristeten Anstellung.
5. ERFOLGSHONORAR
Vorauszahlungen, z.B. Retainer, werden von uns als nicht zeitgemäß angesehen.
Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis!
Erst nach beidseitiger Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird die Honorarrechnung des Personalberaters fällig.
Alle Aufwände in der Rekrutierung für Search, Werbung, Bewirtung wie auch übliche Reisekosten der Kandidaten (außer Flügen) gehen zu Lasten der Personalberatung und werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Bei nicht bestandener Probezeit (6 Monate) verpflichtet sich die Beratung individuell zur erneuten Suche nach geeigneten Kandidaten. Dies wird gewährleistet nach einer Überprüfung der Anforderungen an den potentiellen Kandidaten. Eine intensive Zusammenarbeit in dieser wichtigen Phase mit den Personalentscheidern des Auftraggebers ist unerläßlich.